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Qualitätssicherung

Es kommen ausschließlich wissenschaftlich und klinisch fundierte Behandlungskonzepte zum Einsatz, deren Effektivität und Effizienz erwiesen ist. 

 

Es findet eine monatliche kollegiale Supervision mit kassenzugelassenen Kollegen der Region statt, die zertifiziert ist und von der Psychotherapeutenkammer sowie der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe anerkannt sowie kontrolliert wird. Außerdem gibt es regelmäßige kollegiale Gespräche über gemeinsame Pat. mit Fachärzten (insbesondere der Psychiatrie und Neurologie) sowie auch mit einzelnen Hausärzten. Die Therapieergebnisse werden in umfangreichen regelmäßigen Verlaufsprotokollen, Bilanzanalysen und einer bei Therapie-Ende abschließenden Effektivitätskontrolle (mit einem Ausdruck für die / den jeweiligen Patientin/en) kontrolliert .

 

Nachuntersuchungen (nach dem Therapieende) sind geplant, werden von den Kassen zur Zeit noch nicht bezahlt. Sinnvoll wäre es bei allen Patienten folgende Nachuntersuchungen durchzuführen: 6 Wochen nach Abschluss der ambulanten Therapie, 1 Jahr und dann evtl. noch einmal 3 und 5 Jahren nach Behandlungs-ende. Da die Kosten sich in Grenzen halten, besteht für Pat. die Möglichkeit, diese Nachuntersuchungen selbst zu zahlen.

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