Gesetzliche Krankenkassen
Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen voll und ohne Zuzahlung übernommen !!!
Private Krankenversicherungen
Die Kosten für ambulante Psychotherapie werden von den privaten Krankenversicherungen nach Antrag ebenfalls in der Regel und voll übernommen. Je nach Vertrag kann es dabei jedoch Unterschiede geben. Holen Sie deshalb bitte frühzeitig Informationen über Ihre persönlichen Vertragsbedingungen ein und klären Sie, welche Formalitäten beim Antrag auf Kostenübernahme zu beachten sind. Die ersten 5 Sitzungen bedürfen nicht der Genehmigung sondern werden genehmigungsfrei erstattet. Sie dienen dem Kennenlernen, der Diagnosestellung, der Anamnese, dem Aufstellen eines Therapieplanes und der Antragstellung für die Bewilligung einer Therapie.
Beihilfe
Von der Beihilfe werden die Therapiekosten grundsätzlich erstattet. Hierfür muss innerhalb der ersten fünf Sitzungen ein Kostenübernahmeantrag gestellt werden. Die benötigten Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle.
Gesetzliche Unfallversicherungen /Berufsgenossenschaften
Die gesetzlichen Unfallversicherungen und Berufsgenossenschaften kommen als Kostenträger bei Unfallfolgen in Frage, wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem auslösenden Ereignis und der psychischen Problematik besteht. Zum Beispiel kann die Kostenübernahme bei einer Traumatisierung nach einem Arbeitsunfall erfolgen.
Selbstzahler
Wenn Sie die Behandlungskosten für eine Psychotherapie selbst übernehmen wollen, unterbreiten wir Ihnen einen individuell zugeschnittenen Kostenplan. Sämtliche Honorare werden dabei nach der aktuell geltenden Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichentherapeuten (GOP) abgerechnet.