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Bewertungen, Darstellungen etc. im Internet

Es hat sich mittlerweile eingebürgert, anonyme Bewertungen, aber auch alle möglichen Darstellungen und Informationen ohne jegliche Verantwortungsübernahme über das Internet zu verbreiten. Hier sollten Sie gerade bei Arzt- und erst recht bei Psychotherapeutenbewertungen sehr vorsichtig sein. Die Kollegen werden sich noch wundern, was da noch alles auf sie zukommt, sollte dieser Bereich vom Gesetzgeber relativ ungeregelt bleiben.

Wer sich anonym negativ in der Mega-Öffentlichkeit „Internet“ bewertend äußern muss, scheint dafür einen eher fragwürdigen Grund zu haben, sonst könnte das Anliegen, welches dahinter steckt, direkt geklärt werden. Es besteht dann doch zumindest sehr schnell der Verdacht, dass es ein unlauteres Anliegen sein könnte, was nur in dieser Form verfolgt werden kann.

Zwar sind die Positivbewertungen über mich im Internet echte, authentische Beurteilungen von zufriedenen Patienten/innen - worüber ich mich natürlich weiterhin sehr freue!!! Dennoch halte ich von anonymen Bewertungsportalen ausgesprochen wenig. Einmal scheinen aus der Kenntnis bekannter Missbrauchsfälle positive Bewertungen nicht selten vom Bewerteten selbst eingestellt bzw. veranlasst worden zu sein (siehe unten).

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Andererseits gibt es bereits eine rege Berichterstattung über offensichtlich langsierte Negativbewertungen aus dem Umfeld von u.a. Aggression, Neid, Konkurrenz, taktischen Überlegungen, mangelnder kritischer Selbstdistanz und teilweise sogar mutwilliger Boshaftigkeit (siehe unter anderem „Internet „Vergiss es!“, Der Spiegel, 51/2009, S.123-125, sowie “Internet: Die kritische Masse“ Der Spiegel, 41/2010, S. 188-190).

Beweise für die Existenz von Unseriosität, damit auch der Wertlosigkeit von anonymen Bewertungen durch Internet-Foren gibt es genug:

So hat sich ein niedergelassener Arzt aus dem Rhein-Neckar-Kreis an einen Tag aufgrund von unterschiedlichen E-Mailadressen 50 Mal selbst gelobt und positiv dargestellt (www.gesundheitswesen-heute.de/Heidelberger Institut für Medizinmarketing, 2010). „So hat die Holtzbrink-Verlagsgruppe aus ihrer Internetpräsenz „Helpster“ die Arztbewertung herausgenommen. “Helpster“ konzentriert sich nur noch auf allgemeine Alltagstipps...Das gleiche gilt für die Seite „Checkthedoc“. Deren Betreiber, Jan-Peter Rudolf, liefert im Internet folgende Erklärung: Es gab Kritik, wonach Ärzte „unter einem frei erdachten Namen sich selbst in höchsten Tönen loben und den Kollegen eine 6 ins Stammbuch schreiben.“ (Govi-Verlag 2010). So wurden auch Bewertungen über Versicherungskarten von Toten abgegeben und von einem Forum akzeptiert vgl. Dt. Ärzteblatt 2010). So gab es Personen, die gezielt versucht haben, manipulative negative Botschaften zu vermitteln (Der Spiegel, 41/2010 S.188-190).

"Die meisten Angebote sind mit Vorsicht zu genießen", sagt Stefan Etgeton, Gesundheitsexperte beim VZ-Bundesverband (Verbraucherzentrale / Stuttgarter Zeitung, 19.1.2010).

Selbst das von der AOK mit viel Enthusiasmus und dem Bemühen um Seriosität und Fälschungssicherheit angegangene eigene Bewertungsforum hat sich als äußerst problematisch erwiesen: „Eine Kontrolle, ob der bewertete Arzt von seinem Bewerter tatsächlich besucht wurde, gibt es nicht...(Kassenarzt 2010)...., dass sich Arztbewertungen mit den Daten verstorbener AOK-Mitglieder, mit den Daten von AOK-Musterkarten („Dummys“) und sogar mit ausgedachten Kennziffern vornehmen ließen...Das heisst auch: mit geringem Aufwand kann jeder das Portal für AOK-Versicherte nutzen und Bewertungen manipulieren“ (Dt. Ärzteblatt 2010 )

Alles in allem zeigt sich, dass es derzeit nicht und u.U. niemals möglich ist, missbrauchs- und manipulationssichere Bewertunsgforen zu erstellen.


Für das Berufsbild des Psychotherapeuten halte ich Negativbewertungen im Internet bei Würdigung aller Argumente und Gegenargumente insgesamt für Fehl am Platze und dies mit folgender Begründung:


In der Psychotherapie geht es auch um Konfrontation, Gefühlsauseinandersetzungen, um Übertragung und Gegenübertragung, um schwierige Phasen, die überstanden werden müssen, auch um das Arbeiten gegen Konventionen. Hier kann die Möglichkeit eines anonymen Forums in die Therapie des Bewerters, aber auch der anderen Pat. negativ eingreifen. Keiner weiß, wer sich bei einer (anonymen) Bewertung letztlich dahinter verbirgt. Dies ist insbesondere bei Negativ-Bewertungen der Fall, die in der Regel den Beigeschmack einer rufschädigenden Absicht haben. Zum Beispiel könnte es auch eine Angehörige / ein Angehöriger sein, dessen Partner/in sich z. B. innerhalb der Therapie getrennt hat. Es könnte auch jeder mögliche andere Mensch dahinter stecken, ein Pat., der abgewiesen wurde, Konkurrenten oder andere Menschen, zu denen ein Konflikt besteht.

Auch die Bundespsychotherapeutenkammer sieht derartige Bewertungen und Bewertungsportale sehr kritisch und setzt sich in einem Artikel der letzten Ausgabe des Psychotherapeutenjournals (2/2010) damit auseinander, zumal es hier von den Mitgliedern immer mehr Anfragen und Missbrauchsanzeigen gibt. Auch sie fordert über ihre zu Wort kommenden Rechtsanwälte, dass überprüft werden muss, ob es sich bei den Bewertern überhaupt um Pat. handelt. Außerdem ist es nach deren Auffassung leicht und schnell Tür und Tor dafür geöffnet, dass unsachliche Schmähkritik oder eine Formalbeleidigung im Mantel eines Werturteils oder einer Meinungsäußerung daher kommt“. Da kann sich von Bewerterseite sehr viel Mühe gegeben werden, einen beleidigenden Inhalt als Meinungsäußerung wiederzugeben. Der kolportierte Inhalt und die Schädigungsabsicht bleiben dann jedoch dennoch bestehen. Zudem wird neben der Prüfung möglichen verbalen Missbrauchs gefordert, dass derartig Unausgegorenes nicht über bundesweite Suchmaschinen verbreitet, sondern nur unter registrierten Forenmitgliedern in kleinerem Kreis eingesehen werden darf (auch BGH Urteil „Spick mich“). Alle textmässigen Bewertungen werden als kritisch angesehen, weil sie Beleidigungen und Ausfälligkeiten Tür und Tor öffnen. „Da dies dem Nutzer anonym möglich ist, hat der Psychotherapeut keine Möglichkeit, gegenüber der bewertenden Person Unterlassung etwaiger missbräuchlicher Kommentare geltend zu machen…. Überdies wird es dem Therapeuten mangels Identifizierung des Nutzers und Kenntnis der genauen Behandlungsumstände vielfach nicht möglich sein, konkret auf den Inhalt des Kommentars einzugehen… Unter den genannten Voraussetzungen ist zu erwarten, dass diesem Portal (in diesem Falle jameda. de) erhebliche möglicherweise rechtswidrige Auswirkungen auf den Ruf und die Behandlungsverhältnisse von Psychotherapeuten eintreten können…Denn gerade die Möglichkeit, Freitextkommentare abzugeben, lässt durchaus befürchten, dass der geschützte Bereich des therapeutischen Settings gefährdet wird, das eines vertrauensvollen Arbeitsbündnisses zwischen Patient und Therapeut bedarf, das die Offenbarung intimster Informationen mit sich bringt, das die Bearbeitung psychischer Störungen etwa durch Übertragung und Gegenübertragung beinhaltet und das insbesondere von Schweigepflicht und Abstinenz auf Seiten des Therapeuten geprägt ist…Unter Berücksichtigung der Schweigepflicht ist daran zu denken, angemessene Gegendarstellungen zuzulassen. Grundsätzlich ist hier anerkannt, dass Ärzte bzw. Psychotherapeuten von der Schweigepflicht insoweit befreit sind, wie es zur Abwehr eines Angriffes oder Anspruches, der gegen sie gerichtet ist, erforderlich ist. Zur Verteidigung … zur Abwehr rechtswidriger Angriffe auf Vermögen oder Ehre ist der Geheimnisträger befugt, auf den Vorgang bezogene Daten oder Behandlungsinhalte zu offenbaren (vgl. Tröndle/Fischer, STGB-Kommentar, § 203 Rdnr. 46)…

Tatsachenbehauptungen müssen zutreffend sein, die Beweislast hierfür trägt die bewertende Person…“(soweit das Organ der Bundes-Psychotherapeuten-Kammer).

Zudem ist auch generell die Frage zu stellen, ob im Bereich der sensiblen Psychotherapie mit den zudem sensiblen Akteuren eine öffentliche Internet-Bewertung nicht lieber ganz unterbleiben sollte, weil es dann nicht nur zu vielen Wahrnehmungs- und psychodynamischen Verstrickungen kommen kann, sondern auch die Berufsausübungsfreiheit in Gefahr kommt. Der Pat., falls es überhaupt einer sein sollte, könnte dann über Bewertungen versuchen, sich denjenigen oder diejenigen Therapeuten zu schaffen, bzw. durch Bewertung zu erziehen, die ihm am bequemsten sind. Für den Therapieerfolg des Pat. muss dies nicht von Vorteil sein. Nicht der sympathischste oder bequemste Therapeut muss der Beste sein. Gerade innerhalb der Psychotherapie müssen wir hier sehr aufpassen, dass wir unseren Qualitätsstandard und die sogenannte „Berufsausübungsfreiheit“ im anonymen heutigen „Bewertungswahn“ behalten.

Hinsichtlich der wirklichen „Qualität“ von Bewertungen im Internet weiß so mancher Bescheid, der darüber eine Reise gebucht hat und sich daneben setzte (siehe auch Der Spiegel, 41/2010).

Anonymität schürt Verdacht und Verdächtigungen, ohne dass man es will. Insofern ist das ein Nährboden für viel Ungutes, was es ja in Form von Gerüchten, übler Nachrede, Intriganz ohnehin schon viel zu viel in unserer Gesellschaft gibt !

Also: Für Kritik und Verbesserungsvorschläge sind meine Sekretärin und ich immer zu haben und sogar sehr dankbar. Aber sprechen sie uns bitte direkt an bzw. schreiben Sie uns unter info[at]psychotherapie-scheich.de und behalten sie sich bei allem Ärger auch immer ein gutes Stück Selbstkritik!! Das erwarten Sie ja auch von uns !!!

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